Rechtsprechung
BVerwG, 27.01.1986 - 4 B 19.86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,9865) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.1985 - 8 S 1776/85
- BVerwG, 27.01.1986 - 4 B 19.86
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 30.78
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sog. Hinterlandbebauung im unbeplanten …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1986 - 4 B 19.86
Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung nicht auf die Rechtsansicht gestützt, eine Hinterlandbebauung, die erstmals verwirklicht werden solle, sei nach § 34 Abs. 1 BBauG stets unzulässi Es hat vielmehr in Übereinstimmung mit den von der Beschwerde genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 72.74 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 123) und vom 21. November 1980 - BVerwG 4 C 30.78 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 79) ausgeführt, das Vorhaben der Klägerin überschreite in bezug auf die zu überbauende Grundstücksfläche den Rahmen der vorhandenen Bebauung in der von ihm, dem Berufungsgericht, abgegrenzten näheren Umgebung; das schließe jedoch ihre Zulässigkeit nicht generell aus. - BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74
Wohnhaus am Ortsrand - Baugenehmigung - Hinterlandbebauung
Auszug aus BVerwG, 27.01.1986 - 4 B 19.86
Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung nicht auf die Rechtsansicht gestützt, eine Hinterlandbebauung, die erstmals verwirklicht werden solle, sei nach § 34 Abs. 1 BBauG stets unzulässi Es hat vielmehr in Übereinstimmung mit den von der Beschwerde genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 72.74 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 123) und vom 21. November 1980 - BVerwG 4 C 30.78 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 79) ausgeführt, das Vorhaben der Klägerin überschreite in bezug auf die zu überbauende Grundstücksfläche den Rahmen der vorhandenen Bebauung in der von ihm, dem Berufungsgericht, abgegrenzten näheren Umgebung; das schließe jedoch ihre Zulässigkeit nicht generell aus. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1986 - 4 B 19.86
Die Beschwerde bezeichnet nicht, wie § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO es erfordert, eine konkrete Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war und es auch für die Entscheidung in einem Revisionsverfahren wäre (vgl. BVerwGE 13, 90, 91) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61].
- BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
Auszug aus BVerwG, 27.01.1986 - 4 B 19.86
Die Verfahrensrügen unzureichender Sachverhaltsaufklärung greifen nicht, weil es auf die Umstände, die nach Meinung der Beschwerde hätten aufgeklärt werden müssen, nach der insoweit allein maßgebenden Rechtsauffassung des Berufungsgerichts zur materiellen Rechtslage nicht ankam (vgl. dazu Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96; Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 157). - BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72
Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1986 - 4 B 19.86
Die Verfahrensrügen unzureichender Sachverhaltsaufklärung greifen nicht, weil es auf die Umstände, die nach Meinung der Beschwerde hätten aufgeklärt werden müssen, nach der insoweit allein maßgebenden Rechtsauffassung des Berufungsgerichts zur materiellen Rechtslage nicht ankam (vgl. dazu Beschluß vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96; Beschluß vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 157). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 27.01.1986 - 4 B 19.86
Die Beschwerde bezeichnet nicht, wie § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO es erfordert, eine konkrete Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war und es auch für die Entscheidung in einem Revisionsverfahren wäre (vgl. BVerwGE 13, 90, 91) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61].
- BVerwG, 14.02.1991 - 4 NB 5.91
Auslegung des § 60 Abs. 6 Landschaftspflegegesetz (LPflG)
Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt, daß sich Fragen der Bestimmtheit einer Norm kaum abstrakt, sondern je nach den berührten Interessen und Belangen nur einzelfallbezogen entscheiden lassen (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 29. Dezember 1988 - BVerwG 4 B 19.86 - NVwZ 1989, 555 = RdL 1989, 159 = NuR 1989, 179).